Werkbewertungen für Galerien
Galerien müssen sich aus vielerlei Gründen mit Werkbewertungen und Wertbeimessungen von Kunstwerken im eigenen Bestand beschäftigen. So sind städtische Galerien im Rahmen des „Neuen Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen“ (NKHR) verpflichtet, den Kunstbesitz zu beziffern und bilanziell zu bewerten. Am Ende dieses Prozesses stehen dabei Ankauf-/Herstellkosten sowie Jahreswerte, die in der FiBu (Finanzbuchhaltung) Niederschlag finden.
dARTabase wurde um die Erfassung bilanzieller Werkbewertungen erweitert:
- Ankaufkosten
- FiBu Anlagen-Nummer
- FiBu Wert
- FiBu Bemerkung
Im Bemerkungsfeld lassen sich z.B. Wertermittlungshinweise erfassen, das Datum einer gutachterlichen Bewertung oder dass der Werte lediglich Erinnerungswert darstellt.
Diese Erweiterung ist nur in der Version für Galerien verfügbar.